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ARIJON Pflegedienst | Berlin-Reinickendorf

Residenzstraße 156, 13409 Berlin

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Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Das müssen Sie zum höchsten Pflegegrad wissen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 benötigen in sämtlichen Lebensbereichen eine umfassende Unterstützung, da ihre Selbstständigkeit in höchstem Maße eingeschränkt ist. Meist sind sie dauerhaft unbeweglich und rund um die Uhr auf intensive Pflege angewiesen. Die Pflegeversicherung stellt in diesem Fall ein besonders umfangreiches Leistungspaket zur Verfügung, um Betroffene wie auch ihre Angehörigen optimal zu entlasten. Dabei bleibt die Entscheidung zwischen professioneller Pflege und häuslicher Betreuung flexibel. Von zentraler Bedeutung ist die Verbindung von finanzieller Absicherung und begleitenden Beratungsangeboten.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 5

  • Pflegegeld: 990 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 2.299 Euro monatlich
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
  • Tages- oder Nachtpflege: 2.085 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
  • technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 2.096 Euro monatlich

Widerspruch gegen den Pflegegrad 5 einlegen

Sollte ein Antrag auf Pflegegrad 5 durch die Pflegekasse abgelehnt werden, haben Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides schriftlich erfolgen.

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