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ARIJON Pflegedienst | Berlin-Reinickendorf

Residenzstraße 156, 13409 Berlin

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0176 8413 8066

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Verhinderungspflege in Berlin– unser zuverlässiges Team ist für Sie da

Auf uns ist jederzeit Verlass.

Ob berufliche oder private Verpflichtungen, Krankheit oder eine wohlverdiente Auszeit vom Alltag – wenn eine private Pflegeperson ihre Aufgabe zeitweise nicht erfüllen kann, sorgt unser Pflegedienst im Rahmen der Verhinderungspflege für eine lückenlose Versorgung der pflegebedürftigen Person.

Aktuelle Gesetzeslage zum Entlastungsbudget

Seit dem 1. Juli 2025 steht das jährliche Entlastungsbudget von 3.539 Euro nicht mehr separat zur Verfügung. Stattdessen wird es nun gemeinsam für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt. Das bedeutet: Beide Leistungen greifen auf denselben Gesamtbetrag zurück.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie greift dann, wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause von Angehörigen oder einer privaten Pflegeperson betreut wird und diese Person zeitweise ausfällt – etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen.

Die Anspruchsgrundlage ist im SGB XI, § 39 geregelt.

Formen der Verhinderungspflege

  • Stundenweise: für weniger als 8 Stunden pro Tag
  • Tageweise: für einen oder mehrere aufeinanderfolgende Tage

Zu den Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege

Während der Abwesenheit der Hauptpflegeperson übernehmen wir die:

  • Grundpflege
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • Tagesgestaltung

Unser ambulanter Pflegedienst vertritt Angehörige zuverlässig und übernimmt die Rolle der Hauptpflegeperson.

Dauer und Kosten für die Verhinderungspflege

Seit Juli 2025 wird die Verhinderungspflege gemeinsam mit der Kurzzeitpflege aus einem einheitlichen Jahresbudget – dem sogenannten Entlastungsbudget – finanziert. Dieses beträgt maximal 3.539 Euro. Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen dieses Budgets die Kosten, die für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entstehen.

Entscheidend für die Höhe der Kostenübernahme ist, wer die Ersatzpflege übernimmt:

  • Nahe Angehörige bis zum 2. Verwandtschaftsgrad sowie Personen, die im selben Haushalt leben, können höchstens das Doppelte des Pflegegeldes erstattet bekommen.
  • Andere Pflegepersonen oder professionelle Dienste (zum Beispiel Pflegedienste) können das gesamte Budget ausschöpfen.

Unter diesen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Verhinderungspflege

  • mindestens Pflegegrad 2
  • vorherige häusliche Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen über mindestens 6 Monate

Erst danach kann die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt und bewilligt werden.

Vorteile der Verhinderungspflege

Das Angebot der Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Entlastung, ohne dass die Versorgung der betreuten Person leidet. Unser Team übernimmt in dieser Zeit die Betreuung professionell und einfühlsam.

Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege

Was hat sich am Entlastungsbudget geändert?

Seit der Reform wird das Budget von 3.539 € gemeinsam für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt. Zuvor standen getrennte Budgets zur Verfügung.

Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal 8 Wochen pro Jahr, sofern die pflegebedürftige Person zuvor mindestens 6 Monate häuslich gepflegt wurde.

Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?

Sowohl ein ambulanter Pflegedienst als auch Angehörige können diese Leistung erbringen.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Es handelt sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, die dann einspringt, wenn die reguläre Pflegeperson zeitweise verhindert ist.

Unser Pflegedienst berät Sie gerne ausführlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Unser erfahrenes und einfühlsames Team stellt sicher, dass die pflegebedürftige Person in den besten Händen ist. Lassen Sie sich umfassend und individuell zu allen Fragen rund um die Verhinderungspflege beraten.

  • Grundpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Tagesgestaltung
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