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ARIJON Pflegedienst | Berlin-Reinickendorf

Residenzstraße 156, 13409 Berlin

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08:00 - 16:00

0176 8413 8066

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Das Wichtigste zum Pflegegrad 4 bei schwersten Beeinträchtigungen

Was Ihnen und Ihren Angehörigen zusteht.

Menschen mit Pflegegrad 4 leiden unter schwersten Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten. Im Alltag sind sie in nahezu allen Bereichen auf umfassende Unterstützung angewiesen – insbesondere bei grundlegenden Aufgaben. Selbst wenn sie noch in begrenztem Umfang selbst essen oder trinken können, ist eine durchgehende Betreuung unverzichtbar. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Betroffene vielfältige Unterstützung, die sowohl die Versorgung zu Hause oder in einer Einrichtung sicherstellt als auch Angehörige spürbar entlastet.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 4

  • Pflegegeld: 800 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.859 Euro monatlich
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro monatlich
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
  • Tages- oder Nachtpflege: 1.685 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
  • technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro im monatlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 1.855 Euro monatlich

Widerspruch gegen den Pflegegrad 4 einlegen

Falls Sie mit der Einstufung durch die Pflegekasse nicht einverstanden sein sollten oder der Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einreichen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf!

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