Pflegegrad 1 bei leichten Einschränkungen – das sollten Sie wissen
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Personen mit Pflegegrad 1 sind nur geringfügig in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten eingeschränkt. Sie benötigen lediglich gelegentliche Unterstützung, können ihren Alltag jedoch weitgehend allein bewältigen. Die angebotenen Leistungen verfolgen das Ziel, die vorhandene Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Besonders im Fokus stehen dabei Hilfen im Haushalt und bei der Körperhygiene sowie präventive und unterstützende Maßnahmen.
Die Leistungen bei Pflegegrad 1
- Entlastungsbeitrag: 131 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
- technische Hilfsmittel
- Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro für jede Maßnahme
- Pflegeberatung und Beratungseinsatz
- Pflegekurse für Angehörige
- Pflegeunterstützungsgeld
- Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
- digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich
- vollstationäre Pflege im Heim: 131 Euro monatlich
Welche Leistungen beim Pflegegrad nicht inklusive sind
Bitte beachten Sie, dass Sie anders als bei höheren Pflegegraden keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege in teilstationären und stationären Einrichtungen haben.
Widerspruch gegen den Pflegegrad 1 einlegen
Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine ausführliche Beratung zu den Pflegegraden? Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung. Wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen unterstützend zur Seite.