Was Sie zum Pflegegrad 3 bei schweren Beeinträchtigungen wissen sollten
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Menschen mit Pflegegrad 3 sind in ihrem Alltag deutlich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Um ihnen und ihren Angehörigen Unterstützung zu bieten, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung verschiedene Leistungen bereit. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie zusätzliche Hilfen, die eine individuelle und angemessene Versorgung ermöglichen. Dabei können professionelle Pflege und private Betreuung flexibel kombiniert werden.
Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 3
- Pflegegeld: 599 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen: 1.497 Euro monatlich
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro jährlich
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Tages- oder Nachtpflege: 1.357 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
- technische Pflegehilfsmittel
- Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
- Pflegeberatung und Beratungseinsatz
- Pflegekurse für Angehörige
- Pflegeunterstützungsgeld
- Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
- digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich
- vollstationäre Pflege im Heim: 1.319 Euro monatlich
Widerspruch gegen den Pflegegrad 3 einlegen
Sind Sie mit der Einstufung durch die Pflegekasse nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einreichen
Wie darf unser Pflegedienst Sie unterstützen?