Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad
Unser Pflegedienst berät Sie und beantwortet Ihre Fragen.
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag auf die Erteilung eines Pflegegrads bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
Da die Voraussetzungen der verschiedenen Pflegegrade und die gesetzlichen Regelungen zur Pflege und Betreuung in der Regel zu Unsicherheiten auf Seiten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen führen, haben wir die Fragen, die unserem Pflegedienst besonders häufig gestellt werden, im Folgenden für Sie zusammengestellt:
Wo und wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Den Antrag auf einen Pflegegrad können Sie formlos schriftlich oder per Fax bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Schauen Sie dazu auch auf unserer Seite Pflegegrad-Antrag vorbei.
Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammengelegt. Damit steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann.
Wann gibt es welchen Pflegegrad?
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen mit speziellen Anforderungen an die Pflege.
Wer bekommt Pflegegrad 5?
Der höchste Pflegegrad 5 sieht den maximalen Leistungsumfang vor. Dieser wird Personen, die in ihrer Selbstständigkeit so stark eingeschränkt sind, dass sie einen sehr hohen Pflegebedarf haben, erteilt. Dabei handelt es sich um Intensivpflegebedürftige, mehrfach erkrankte, hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die auf ständige Unterstützung angewiesen sind. Wurde zuvor hauptsächlich Menschen mit körperlichen Beeinträchtigen erteilt, eine Pflegestufe erteilt, kann ein Pflegegrad auch bei psychischen Beeinträchtigen, zum Beispiel bei Demenz und psychischen Erkrankungen, zugesprochen werden.
Was wird bei einem Pflegegrad-Gutachten gefragt?
Die Gutachterin oder der Gutachter des Medizinisches Dienstes (MD) – früher MDK – überprüft Ihre Selbstständigkeit in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung, kommunikative und kognitive Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemanlagen, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte sowie Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen.
Welchen Pflegegrad gibt es bei Demenz, Parkinson und COPD?
Die Höhe des Pflegegrads bei Parkinson, Demenz und COPD hängt von dem Stadium der Erkrankung ab. Je größer die Beeinträchtigung ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegeantrags?
In der Regel erhalten Sie wenige Tage nach der Begutachtung durch den MD einen Bescheid der Pflegekasse.
Warum wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade getauscht?
Durch die neue Bezeichnung wurden bestehende Pflegeleistungen optimal an die Bedürfnisse Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen angepasst.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?
Wird Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Begründen Sie diesen Widerspruch möglichst ausführlich – idealerweise mit ärztlichen Unterlagen und einem Pflegetagebuch – und beantragen Sie eine erneute Begutachtung. Sollte auch der Widerspruch keinen Erfolg haben, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht einzureichen.
Wie kann mir der Verbund Pflegehilfe weiterhelfen?
Der Verbund Pflegehilfe bietet Unterstützung bei der selbstbestimmten Gestaltung des Lebens. Er informiert Sie ausführlich zu Themen der Pflege, wie zum Beispiel die 24-Stunden-Pflege, Zuschüsse für barrierefreie Umbaumaßnahmen oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel.