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ARIJON Pflegedienst | Berlin-Reinickendorf

Residenzstraße 156, 13409 Berlin

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0176 8413 8066

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Seniorenbetreuung / Pflegebetreuung in Berlin– jetzt Termin vereinbaren!

Im Alter selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben.

Zu Hause alt werden, auch bei gesundheitlichen Problemen, das ist der Wunsch jedes Menschen. Die geliebte gewohnte Umgebung zu verlassen, den eigenen Tagesrhythmus anzupassen und in ein Pflegeheim zu ziehen, ist die letzte Option, wenn eine ambulante Pflege nicht mehr möglich ist. Das kann in vielen Fällen verhindert werden: Mit einer auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Seniorenbetreuung stellen wir sicher, dass Sie Ihren Lebensabend perfekt versorgt daheim verbringen können.

Sie benötigen eine Grundpflege, eine hauswirtschaftliche Versorgung oder wünschen Unterstützung bei der Freizeitgestaltung? Kein Problem! Wir erstellen ein individuelles Angebot, das wir in einem Pflegevertrag festhalten. Durch die Seniorenbetreuung kann ein Umzug in ein Pflegeheim in vielen Fällen verhindert werden.

Unser kompetentes, freundliches und einfühlsames Team steht Ihnen tatkräftig zur Seite.

Leistungen der Seniorenbetreuung

Der Umfang der Seniorenbetreuung richtet sich nach den persönlichen Anforderungen der pflegebedürftigen Person. Ob Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Freizeitgestaltung, Pflegeberatung, Verhinderungspflege oder Tages- und Nachtpflege – Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen erhalten von unserem Team die Seniorenbetreuung, die Sie brauchen. 

Im Mittelpunkt der Seniorenbetreuung steht die Alltagsgestaltung, zum Beispiel mit Spaziergängen, Gesellschaftsspielen oder Theaterbesuchen, so wie die Seniorinnen und Senioren es wünschen.

Dauer und Kosten für die Seniorenbetreuung

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen als pflegebedürftige Person ein monatlicher Betrag von 131 Euro für sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Diesen Entlastungsbetrag können Sie beispielsweise für eine stundenweise Betreuung in Anspruch nehmen.

Ab Pflegegrad 2 können Unterstützungsleistungen nicht nur über das Pflegegeld, sondern auch über das Budget der Verhinderungspflege beziehungsweise den gemeinsamen Jahresbetrag finanziert werden. Die Tagespflege stellt dabei eine zusätzliche monatliche Leistung dar, die neben dem Pflegegeld gewährt wird. Mit diesen Mitteln lassen sich anteilig die Kosten für eine stationäre Tagespflege abdecken. In solchen Einrichtungen ist in der Regel auch eine stundenweise Betreuung möglich.

Das Pflegegeld können Sie ebenfalls für eine stundenweise Seniorenbetreuung einsetzen. Es ist nicht zweckgebunden und darf ohne Zustimmung der Pflegekasse genutzt werden. Darüber hinaus können über die Pflegesachleistungen direkt Betreuungsangebote eines Pflegedienstes finanziert werden.

Wir freuen uns schon, Sie oder Ihre Angehörigen betreuen zu dürfen! Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Häufig gestellte Fragen zur Seniorenbetreuung

Im Folgenden gehen wir auf wichtige Themen rund um die Seniorenbetreuung ein:

Welche Leistungen umfasst die Seniorenbetreuung?

Der Umfang der Seniorenbetreuung richtet sich nach den persönlichen Anforderungen der pflegebedürftigen Person. Ob Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Freizeitgestaltung, Pflegeberatung, Verhinderungspflege oder Tages- und Nachtpflege – Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen erhalten von unserem Team die Seniorenbetreuung, die Sie brauchen. Im Mittelpunkt der Seniorenbetreuung steht die Alltagsgestaltung, zum Beispiel mit Spaziergängen, Gesellschaftsspielen oder Theaterbesuchen, so wie die Senioren es wünschen.

Wie hoch sind die Kosten für die Seniorenbetreuung?

Bei einem Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich eingesetzt werden. Wenn der Höchstbetrag überschritten wird, so ist der Restbetrag von der pflegebedürftigen Person zu zahlen.

Wir freuen uns schon, Sie oder Ihre Angehörigen betreuen zu dürfen! Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Selbstbestimmt zu Hause leben – eine Seniorenbetreuung verhindert häufig den Umzug in ein Pflegeheim. Diese umfasst:

  • Grundpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Freizeitgestaltung
  • Pflegeberatung
  • Verhinderungspflege
  • Tages- und Nachtpflege
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