Thema Pflegegrade – das sollten Sie wissen


Damit ein Pflegegrad erstmalig festgestellt werden kann, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Diesen Antrag kann die betroffene Person selbst oder eine bevollmächtigte Person stellen. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung, die nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren erfolgt, sodass eine faire und vergleichbare Einschätzung gewährleistet ist.


Im Mittelpunkt der Begutachtung steht nicht die konkrete Diagnose einer Erkrankung, sondern der Grad der Selbstständigkeit im Alltag. Geprüft wird, inwieweit Bereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, psychische Belastungen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte eingeschränkt sind. Auf Basis dieser Kriterien und anhand eines Punktesystems erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad.

Antrag bei der privaten Pflegeversicherung stellen


Wer privat versichert ist, stellt den Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades bei der privaten Pflegeversicherung. Dazu genügt ein formloses Schreiben oder das spezielle Antragsformular, das in der Regel auf der Website der Versicherung bereitgestellt wird. Nach der Antragstellung beauftragt die private Pflegeversicherung Medicproof mit der Begutachtung zur Ermittlung des Pflegebedarfs.

Widerspruch bei falscher Einstufung oder Ablehnung des Pflegegrades


Entspricht der Bescheid nicht den tatsächlichen Einschränkungen, haben Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. Wichtig ist dabei, das Gutachten genau zu prüfen und festzustellen, welche Beeinträchtigungen möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Diese Punkte bilden die Grundlage für die Begründung des Widerspruchs und können dazu führen, dass eine angemessene Einstufung erfolgt.

Pflegegrad 1 bei leichten Einschränkungen


Alle wichtigen Informationen auf einen Blick.


Personen mit Pflegegrad 1 sind nur geringfügig in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten eingeschränkt. Sie benötigen lediglich gelegentliche Unterstützung, können ihren Alltag jedoch weitgehend allein bewältigen. Die angebotenen Leistungen verfolgen das Ziel, die vorhandene Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Besonders im Fokus stehen dabei Hilfen im Haushalt und bei der Körperhygiene sowie präventive und unterstützende Maßnahmen.

Die Leistungen bei Pflegegrad 1


  • Entlastungsbeitrag: 131 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
  • technische Hilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro für jede Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 131 Euro monatlich

Welche Leistungen beim Pflegegrad

nicht inklusive sind


Bitte beachten Sie, dass Sie anders als bei höheren Pflegegraden keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege in teilstationären und stationären Einrichtungen haben.

Pflegegrad 2 bei deutlichen Beeinträchtigungen 


Das sollten Sie wissen.


Personen mit Pflegegrad 2 gelten als pflegebedürftig mit erheblichen Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten. Mit diesem Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Ziel der Leistungen ist es, die Versorgung sowohl zu Hause als auch in einer stationären Einrichtung sicherzustellen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten. Zudem können unterschiedliche Angebote flexibel miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus stehen kostenlose Beratungen, Zuschüsse für Hilfsmittel sowie finanzielle Unterstützung für Anpassungen im Wohnumfeld zur Verfügung.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 2


  • Pflegesachleistungen: bis zu 796 Euro monatlich
  • Pflegegeld: 347 Euro monatlich
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro jährlich
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
  • Tages- oder Nachtpflege: 721 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
  • technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 244 Euro monatlich
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 805 Euro monatlich

Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 einlegen


Sollten Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen. Dieser muss direkt bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Was Sie zum Pflegegrad 3

bei schweren Beeinträchtigungen wissen sollten


Wenden Sie sich an unser freundliches und kompetentes Pflegeteam.


Menschen mit Pflegegrad 3 sind in ihrem Alltag deutlich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Um ihnen und ihren Angehörigen Unterstützung zu bieten, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung verschiedene Leistungen bereit. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie zusätzliche Hilfen, die eine individuelle und angemessene Versorgung ermöglichen. Dabei können professionelle Pflege und private Betreuung flexibel kombiniert werden.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 3


  • Pflegegeld: 599 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.497 Euro monatlich
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro jährlich
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
  • Tages- oder Nachtpflege: 1.357 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
  • technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 1.319 Euro monatlich

Widerspruch gegen den Pflegegrad 3 einlegen


Sind Sie mit der Einstufung durch die Pflegekasse nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einreichen

Wie darf unser Pflegedienst Sie unterstützen?

Das Wichtigste zum Pflegegrad 4 bei schwersten Beeinträchtigungen


Was Ihnen und Ihren Angehörigen zusteht.


Menschen mit Pflegegrad 4 leiden unter schwersten Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten. Im Alltag sind sie in nahezu allen Bereichen auf umfassende Unterstützung angewiesen – insbesondere bei grundlegenden Aufgaben. Selbst wenn sie noch in begrenztem Umfang selbst essen oder trinken können, ist eine durchgehende Betreuung unverzichtbar. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Betroffene vielfältige Unterstützung, die sowohl die Versorgung zu Hause oder in einer Einrichtung sicherstellt als auch Angehörige spürbar entlastet.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 4


  • Pflegegeld: 800 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.859 Euro monatlich
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro monatlich
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
  • Tages- oder Nachtpflege: 1.685 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
  • technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro im monatlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 1.855 Euro monatlich

Widerspruch gegen den Pflegegrad 4 einlegen


Falls Sie mit der Einstufung durch die Pflegekasse nicht einverstanden sein sollten oder der Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einreichen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf.

Pflege nach einem Herzinfarkt in Berlin – mit Herz und Sachverstand


In fünf Schritten zum Pflegegrad.



Wenn Sie Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen.

Unser Pflegedienst weiß, worauf es bei diesem Prozess ankommt und steht Ihnen bei sämtlichen Fragen jederzeit zur Verfügung.

  • 1. Erstmalig einen Pflegegrad beantragen

    Sie sollten den Antrag so früh wie möglichen einreichen, da Sie bereits ab dem Tag, an dem Sie Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen, Anspruch auf Leistungen haben. Die für Sie zuständige Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse und hat in den meisten Fällen dieselbe Adresse.


    Haben Sie den Antrag gestellt, wird der Medizinische Dienst (MD) – ehemals MDK –  Sie für die Erstellung eines Gutachtens besuchen. Für privat Versicherte ist die Firma Medicproof zuständig. Das Gutachten ist die Grundlage für die Bewilligung eines Pflegegrads.

  • 2. Antragstellung

    Den Antrag können Sie oder die bevollmächtigte Person formlos schriftlich per Wurf-Einschreiben oder Fax bei der Pflegekasse einreichen.


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    Musterformulierung


    Max Mustermann, Musterweg 2, 2222 Musterhausen


    An die Musterkasse

    Musterstraße

    PLZ Musterort


    Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit beauftrage ich ab dem heutigen Tag Leistungen aus der Pflegeversicherung für:


    Max Mustermann

    Musterstraße

    PLZ Musterort

    Versichertennummer: XXXX


    Ich bitte um Zusendung der benötigten Antragsunterlagen und zügige Bearbeitung meines Antrags.


    Mit freundlichen Grüßen

    Max Mustermann

  • 3. Antragsformular der Pflegekasse

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben, wird Ihnen die Pflegekasse ein Antragsformular schicken oder Ihnen mitteilen, wo Sie dieses im Internet herunterladen können.


    Die Fragen in dem Antrag müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Sollten Sie Punkte noch nicht bearbeiten können, lassen Sie diese offen.

  • 4. Termin für die Begutachtung durch den MD vereinbaren

    Ist Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, wird die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten die Firma Medicproof, mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Ihnen zu Hause oder in der Einrichtung, in der Sie leben, beauftragen. Die Gutachterin oder der Gutachter wird Ihnen den Termin schriftlich mitteilen.


    Bei der Begutachtung sollte unbedingt die Hauptpflegeperson anwesend sein, da sie ebenso wie Sie detailliert Auskunft über Ihre Selbstständigkeit geben kann. Wird ein großes Zeitfenster für den Termin genannt, können Sie bei der Pflegekasse um genauere Informationen zur Uhrzeit bitten.

  • 5. Vorbereitung auf die Begutachtung

    Im Vorfeld des Termins sollten Sie ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie die Situationen, in denen Sie Unterstützung brauchen, detailliert festhalten. So kann die Gutachterin oder der Gutachter sich einen umfassenden Eindruck von Ihrem Pflegebedarf verschaffen. Falls Sie später Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen möchten, ist das Pflegetagebuch die optimale Grundlage.


    Außerdem sollten Sie frühzeitig alle wichtigen Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören Diagnosen von Ärztinnen und Ärzten, schriftliche Anordnungen von Pflegeleistungen sowie Krankenhausberichte.

  • Ablauf der Begutachtung

    Die Gutachterin oder der Gutachter überprüft Ihre Selbstständigkeit im Alltag. Wichtig ist, dass die Gutachterin oder der Gutachter sich ausreichend Zeit nimmt, Sie zu allen Fähigkeiten befragt und die Ergebnisse korrekt notiert. Verlangen Sie von der Gutachterin oder dem Gutachter, dass sie oder er Ihnen am Ende des Termins seine Einschätzung mitteilt.

  • Prüfung des Bescheids

    Die Pflegekasse wird Ihnen einige Tage nach der Begutachtung einen schriftlichen Bescheid bezüglich der Erteilung eines Pflegegrads schicken. Sind Sie mit dem Ergebnis unzufrieden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.