Wichtige Informationen zur Pflegefinanzierung


Unser Pflegedienst berät Sie in allen Fragen.


Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und überkommt eine Familie oft plötzlich.

Werden Sie, eine Angehörige oder ein Angehöriger pflegebedürftig, rücken schnell zwei Fragen in den Vordergrund:


Wie hoch sind die Kosten für die Pflege?

Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro. Liegt ein Pflegegrad 2 vor, zahlt die Pflegekasse 770 Euro. Bei Pflegegrad 3 werden 1.262 Euro, bei Pflegegrad 4 1.775 Euro und bei Pflegegrad 5 2.005 Euro gezahlt. Reichen diese Zuschüsse nicht aus, um die Pflegekosten zu begleichen, ist der restliche Betrag von der oder dem Pflegebedürftigen beziehungsweise den Angehörigen zu zahlen.


Wer übernimmt die Kosten für die Pflege?

Zwar beteiligt sich die gesetzliche Pflegeversicherung in Form von monatlichen oder einmaligen Zahlungen, einen Eigenanteil trägt die oder der Pflegebedürftige jedoch selbst. Kann die oder der Pflegebedürftige die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, sind unter Umständen die Angehörigen zahlungspflichtig.

So werden Pflegedienstleistungen finanziert


Zuständig für die Übernahme der Kosten für die häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege sind:

  • Pflegekasse

    Wenn Ihnen von der Pflegekasse ein Pflegegrad zugesprochen wurde, stehen Ihnen je nach Höhe des Pflegegrads – 1 bis 5 – Zuschüsse zur Pflege zu. Die Höhe der Zuschüsse hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab. Übernommen wird ein Teil der Kosten für häusliche, teilstationäre und stationäre Pflege in einem Pflegeheim, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassung sowie Umzug in Senioren-WG. Ein Pflegegrad kann erst nach einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bewilligt werden.

  • Angehörige

    Haben Sie nicht die finanziellen Mittel, sind Ihre Angehörigen verpflichtet, die Kosten für die Pflegeleistungen zu übernehmen. Zahlungspflichtig sind Verwandte der geraden Linie – Kinder und Enkel.


    Voraussetzung ist, dass die zahlungspflichtigen Angehörigen über ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 100.000 € verfügen.

  • Pflegebedürftiger

    Als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger müssen Sie einen Teil der Pflegekosten selbst bezahlen, falls Sie keine private Pflegeversicherung haben. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von dem Pflegeaufwand und dem Umfang der Zuschüsse der Pflegekasse.

  • Sozialamt

    Sollten weder Sie als pflegebedürftige Person noch Ihre Angehörigen die Pflegekosten bezahlen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung beim Sozialamt beantragen.

Pflegekosten – was erwartet Sie und Ihre Angehörigen?


Zuschüsse aus der Pflegekasse und Eigenanteil.


Werden Sie, eine Angehörige oder ein Angehöriger pflegebedürftig, taucht schnell das Thema Pflegekosten auf. Wer muss zahlen und wie viel? Unser Pflegedienst informiert Sie im Folgenden ausführlich.

Allgemeines zu den Pflegekosten

Je nach Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse die Ausgaben mit monatlichen oder einmaligen Zahlungen. Die verbleibenden Kosten muss die pflegebedürftige Person selbst tragen. Falls diese nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, sind die Kinder und Enkel zahlungspflichtig – unter der Voraussetzung, dass sie über ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 100.000 € verfügen. Können auch die Angehörigen die Pflegekosten nicht übernehmen, leistet unter Umständen das Sozialamt Unterstützung.


Leistungen beanspruchen

Damit Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen können, ist zuvor ein Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads zu stellen. Nach einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird die zuständige Pflegekasse Ihnen einen Bescheid bezüglich des Pflegegrads schicken. Sind Sie mit der Entscheidung unzufrieden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Unser Pflegeteam berät Sie gerne.

  • Kosten für die häusliche Pflege

    Wenn Sie zu Hause von einem professionellen Pflegedienst versorgt werden, bestehen die Kosten aus Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und Freizeitaktivitäten. Generell richtet sich die Höhe der Ausgaben nach dem individuellen Pflegeaufwand beziehungsweise den mit dem Pflegedienst vertraglich vereinbaren Leistungen.

  • Diese Pflegekosten fallen an

    Die Kosten für die Pflege setzen sich je nach Ausprägung der Pflegebedürftigkeit aus häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege, Kosten für Hilfsmittel und Medikamente, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Krankenhausaufenthalte, Umzug in eine Senioren-WG sowie den barrierefreien Wohnraumumbau zusammen.

  • Kosten für die stationäre Pflege

    Bei einem Umzug in ein Pflegeheim fallen jeden Monat Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungskosten an. Von den Pflegekosten sind die Zuschüsse der Pflegekasse je nach Pflegegrad abzuziehen. Den verbleibenden Betrag müssen Sie als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger selbst zahlen.

  • Übersicht Kostenübernahme

    Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die Grundpflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Sie selbst bezahlen. Eventuelle Zusatzleistungen sind vertraglich festzuhalten.

Unsere Pflegeleistungen

Wir übernehmen folgende Aufgaben:

Häusliche Krankenpflege


Von der Verabreichung von Medikamenten über die Wundversorgung bis hin zur Gabe von Spritzen sowie Blutdruck- und Blutzuckermessung versorgen wir pflegebedürftige Personen und kümmern uns um die häusliche Krankenpflege.

Körperpflege


Ob beim Waschen, Kämmen, der Zahn- und Nagelpflege oder dem Toilettengang, wir unterstützen Sie nach Ihrem Bedarf.

Hauswirtschaftliche Versorgung


Bei Pflegebedürftigkeit ist auch die hauswirtschaftliche Versorgung nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr aus eigener Kraft zu bewerkstelligen. Unsere Pflegekräfte reinigen unter anderem die Wohnung, waschen die Wäsche, bügeln und kochen.

Beratung


Die Themen Krankheit und Pflegebedürftigkeit sind mit vielen Unsicherheiten bei den Betroffenen und deren Angehörigen verbunden. Wir beraten Sie ausführlich und haben für alle Fragen ein offenes Ohr. Je nach Pflegegrad ist halb- bis vierteljährlich eine Pflegeberatung vorgesehen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf


Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen und benötigen eine Pflege für sich oder ein Familienmitglied? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail sowie über das Kontaktformular. Wir sind für Sie da.